

Das Regionalbudget 2023
Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des ILE-Regionalbudget 2023 auf.
Auch im Jahr 2023 sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Kommunen wieder die Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget der ILE-Brückenland Bayern-Böhmen erhalten. Unser ILE-Zusammenschluss hat dafür beim Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz Geldmittel in Höhe von 90.000 EUR gemäß den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragt. Inzwischen haben wir den Zuwendungsbescheid erhalten und somit stehen ergänzt durch 10.000 EUR ILE-Eigenmittel wieder 100.000 EUR für spannende, innovative und nachhaltige Kleinprojekte bereit, die zur Aufwertung und Bereicherung unserer ILE-Region beitragen.
Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen ruft daher unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen bis zum Sonntag, den 15.01.2023 zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudget 2023 auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die der Umsetzung des Entwicklungskonzepts der ILE Brückenland Bayern-Böhmen dienen und unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, - der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Zuwendungs- und antragsberechtigt sind:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industrieanlagen
- der Landankauf
- Kauf von Tieren
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- Laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- Einzelbetriebliche Beratung
- Entgelte für Eigenleistungen
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Kleinprojektes dürfen 20.000 EUR (Nettosumme) nicht übersteigen. Die letztendlich tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit maximal 80 Prozent (80 v. H) bezuschusst. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 10.000 EUR. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen im Gebiet der Mitgliedskommunen der ILE Brückenland Bayern-Böhmen umgesetzt werden und dürfen erst nach der offiziellen Förderzusage (Abschluss eines Vertrages zwischen der ILE und dem Projektträger)begonnen werden. Das Kleinprojekt muss realistisch so rechtzeitig umgesetzt werden können, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2023 vorgelegt werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann keine Förderung gewährt werden. Zudem müssen die Projektkosten vom Projektträger komplett vorfinanziert werden, da die Auszahlung der Förderzuwendung erst nach Umsetzung der Projekte gegen Ende des Jahres 2023 erfolgen wird.
Sollte der Antragsteller unternehmerisch tätig sein, ist zusätzlich zum Antrag eine De-Minimis Erklärung (Siehe „Wichtige Informationsdateien) einzureichen.
Die Bewerbungsfrist zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte und den dazugehörigen Unterlagen endet wie bereits erwähnt am Sonntag, den 15. Januar 2023.
Die Projektanträge sind vollständig ausgefüllt, sowohl schriftlich wie auch digital an die Verantwortliche Stelle des ILE Zusammenschlusses „Brückenland Bayern-Böhmen“ zu senden .
ILE Brückenland Bayern-Böhmen
z.Hd. Herrn Christian Karl
Nabburger Straße 2
92526 Oberviechtach
Tel: +49 9671/307-18
Mail: info@brueckenland.de
Das Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Informationen bezüglich Rahmenbedingungen und Fördermodalitäten können Sie unten aufgeführten Unterlagen entnehmen.
Im „Aufruf-Dokument“ lassen sich auch die 11 relevanten Bewertungskategorien finden. Aus der Bewertung aller Projekte folgert sich die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Bitte lesen Sie sich daher insbesondere den untenstehenden „Offiziellen Aufruf“ und das „Merkblatt für Antragssteller“ in Ruhe aufmerksam durch.
Bei Anfragen von gewerblichen Antragsstellern (Gewerbe, Agrarsektor, Fischerei) ist stets auch eine De-Minimis Erklärung (siehe unten) mit abzugeben. Fallen Sie in diese Kategorie dann nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zur ILE-Geschäftsstelle auf.
Sollten Sie Fragen zum Regionalbudget oder bereits konkrete Projektideen haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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Der Ablauf
(Grün markiert ist der aktuelle Stand im Förderprozess)
11. November 2022
Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen.
15. Januar 2023
Ende der Einreichungsfrist für Projektanträge
Mitte Februar 2023
Bewertung und Auswahl der Projektanträge
Mitte März 2023
Unterzeichnung der Förderverträge – Erst nach Unterschrift darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden
20. September 2023
Das Projekt muss bis zum 20.09.2023 abgeschlossen sein (Rechnungsschluss)
01. Oktober 2023
Spätestens am 01.10.2023 muss der Durchführungsnachweis der Projekte bei der ILE Brückenland Bayern-Böhmen in der Geschäftsstelle eingegangen sein
Dezember 2023
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die Auszahlung der Fördermittel an die Projektträger erfahrungsgemäß gegen Ende des Jahres erfolgen können
Wichtiger Hinweis für Antragssteller aus dem Bereich des Marktes Eslarn:
Die Mitgliedskommune Eslarn besitzt zusätzlich auch eine Mitgliedschaft in der benachbarten ILE „Naturparkland“. Der Markt Eslarn beteiligt sich jedoch ausschließlich am Regionalbudget 2023 der ILE Brückenland Bayern-Böhmen. Kleinprojekte aus dem Gemeindegebiet des Marktes Eslarn können demnach nur hier bei der ILE Brückenland Bayern-Böhmen
Die Projekte der letzten Jahre finden Sie hier aufgelistet:
Wichtige Informationsdateien
Bild Rote Ampel: Grevin Kivi – via Pexels (Lizenzfrei)