Das ILE Regionalbudget 2025

Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des ILE-Regionalbudget 2025 auf.

Auch im Jahr 2025 sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Kommunen wieder die Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget der ILE-Brückenland Bayern-Böhmen erhalten. Unser ILE-Zusammenschluss hat dafür beim Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz Geldmittel in Höhe von 90.000 EUR gemäß den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragt. Inzwischen haben wir den Zuwendungsbescheid erhalten und somit stehen ergänzt durch 10.000 EUR ILE-Eigenmittel wieder 100.000 EUR für spannende, innovative und nachhaltige Kleinprojekte bereit, die zur Aufwertung und Bereicherung unserer ILE-Region beitragen.

Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen ruft daher unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen bis zum Montag, den 27.01.2025 zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudget 2025 auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die der Umsetzung des Entwicklungskonzepts der ILE Brückenland Bayern-Böhmen dienen und unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
    attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Zuwendungs- und antragsberechtigt sind:

a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industrieanlagen
  • der Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • Einzelbetriebliche Beratung
  • Entgelte für Eigenleistungen
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
  • Personalleistungen

Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Kleinprojektes dürfen 20.000 EUR nicht übersteigen. Die letztendlich tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten werden mit maximal 80 Prozent (80 v. H) bezuschusst. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 10.000 EUR. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR können nicht gefördert werden. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projekte müssen im Gebiet der Mitgliedskommunen der  ILE Brückenland Bayern-Böhmen umgesetzt werden und dürfen erst nach der offiziellen Förderzusage (Abschluss eines Vertrages zwischen der ILE und dem Projektträger)begonnen werden.

Das Kleinprojekt muss realistisch so rechtzeitig umgesetzt werden können, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann keine Förderung gewährt werden. Zudem müssen die Projektkosten vom Projektträger komplett vorfinanziert werden, da die Auszahlung der Förderzuwendung erst nach Umsetzung der Projekte gegen Ende des Jahres 2025 erfolgen wird. 

Die Bewerbungsfrist zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte und den dazugehörigen Unterlagen endet wie bereits erwähnt am Sonntag, den  27. Januar 2025.

Die Projektanträge sind vollständig ausgefüllt, sowohl schriftlich, wie auch digital an die Verantwortliche Stelle des ILE Zusammenschlusses „Brückenland Bayern-Böhmen“ zu senden .

ILE Brückenland Bayern-Böhmen
z.Hd. Herrn Christian Karl
Nabburger Straße 2
92526 Oberviechtach
Tel: +49 9671/307-18
Mail: info@brueckenland.de 

Das Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Informationen bezüglich Rahmenbedingungen und Fördermodalitäten können Sie unten aufgeführten Unterlagen entnehmen.

Im „Aufruf-Dokument“ lassen sich auch die 11 relevanten  Bewertungskategorien finden. Aus der Bewertung aller Projekte folgert sich die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Bitte lesen Sie sich daher insbesondere den untenstehenden „Offiziellen Aufruf“ und das „Merkblatt für Antragssteller“ in Ruhe aufmerksam durch.

Bei Anfragen von gewerblichen Antragsstellern (Gewerbe, Agrarsektor, Fischerei) ist stets auch eine De-Minimis Erklärung (siehe unten) mit abzugeben. Fallen Sie in diese Kategorie dann sprechen Sie diesbezüglich mit der ILE-Geschäftsstelle. 

Sollten Sie Fragen zum Regionalbudget oder bereits konkrete Projektideen haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Der Ablauf

(Grün markiert ist der aktuelle Stand im Förderprozess)


15.11.2024

Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen.


27. Januar 2025

Ende der Einreichungsfrist für Projektanträge


Februar 2025

Bewertung und Auswahl der Projektanträge 


März 2025

Unterzeichnung der Förderverträge – Erst nach Unterschrift darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden


20. September 2025

Das Projekt muss bis zum 20.09.2025 abgeschlossen sein (Rechnungsschluss)


01. Oktober 2025

Spätestens am 01.10.2025 muss der Durchführungsnachweis der Projekte bei der ILE Brückenland Bayern-Böhmen in der Geschäftsstelle eingegangen sein


Dezember 2025

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die Auszahlung der Fördermittel an die Projektträger erfahrungsgemäß gegen Ende des Jahres erfolgen können

Hinweis für Antragssteller aus dem Bereich der Marktgemeinde Eslarn – Achtung Änderung! 

Unsere ILE-Mitgliedskommune Eslarn besitzt zusätzlich auch eine Mitgliedschaft in der benachbarten ILE „Naturparkland Oberpfälzer Wald“. Der Markt Eslarn beteiligt sich aus fördertechnischen Gründen nun nicht mehr am Regionalbudget 2025 der ILE Brückenland Bayern-Böhmen. Kleinprojekte aus dem Gemeindegebiet des Marktes Eslarn können demnach, anders als in den vergangenen Jahren, nur bei der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald beantragt werden. Es gelten entsprechend die dort vorgegebenen Förderbedingungen.

 

Projekt-Beispiele

 Untenstehend finden Sie die Projekte, welche wir in den letzten Jahren hier im Brückenland gefördert haben. Zudem ist ein Video des ALE Oberpfalz verlinkt, welches das Regionalbudget und umgesetzte Projekte aus der Oberpfalz näher vorstellt. Und auch auf der Webseite des ALE gibt es Projektbeispiele aller teilnehmenden ILEn aus dem Jahr 2022 zu entdecken. 

 

Wichtige Informationsdateien

Alle Dokumente sind auch im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) abzurufen.