Auch im Jahr 2027 unterstützt die ILE Brückenland Bayern-Böhmen wieder die Umsetzung von Kleinprojekten in der Region. Vereine, Kommunen, engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Projektträger sind eingeladen, ihre Ideen einzubringen und Förderanfragen einzureichen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz hat dem ILE-Zusammenschluss hierfür erneut Fördermittel in Höhe von bis zu 90.000 Euro bewilligt. Zusammen mit einem Eigenanteil der ILE von 10.000 Euro steht damit ein Regionalbudget von insgesamt bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.
Mit dem Regionalbudget sollen Projekte unterstützt werden, die unsere Dörfer und Gemeinden stärken, das gesellschaftliche Miteinander fördern und zur Lebensqualität im Brückenland beitragen.
Förderanfragen können bis spätestens Freitag, den 29. Januar 2027, eingereicht werden.
Welche Projekte können gefördert werden?
Das Regionalbudget unterstützt kleinere Vorhaben, die zur Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) der ILE Brückenland Bayern-Böhmen beitragen.
Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur:
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Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements und des gemeinschaftlichen Miteinanders,
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Verbesserung der Lebensverhältnisse und der Aufenthaltsqualität in unseren Dörfern und Gemeinden,
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Sicherung und Verbesserung der örtlichen Grundversorgung,
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Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen, die dem ländlichen Raum zugutekommen,
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Begleitung örtlicher Veränderungsprozesse,
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Stärkung der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Entscheidend ist insbesondere, welchen Nutzen ein Vorhaben für die Bevölkerung und die Entwicklung unserer ILE-Region entfaltet.
Wer kann eine Förderanfrage stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.
Dazu zählen beispielsweise Vereine, Verbände, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen.
Das geplante Kleinprojekt muss im Gebiet der Mitgliedskommunen der ILE Brückenland Bayern-Böhmen liegen und zur Umsetzung der Entwicklungsziele des ILEK beitragen.
Wichtiger Hinweis: Der Markt Eslarn beteiligt sich 2027 ausschließlich am Regionalbudget der benachbarten ILE „Naturparkland Oberpfälzer Wald“. Förderanfragen für Projekte im Gemeindegebiet Eslarn sind deshalb dort einzureichen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt bis zu 80 Prozent der tatsächlich entstandenen förderfähigen Nettokosten, maximal jedoch 10.000 Euro je Kleinprojekt. Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Kleinprojekts dürfen 20.000 Euro netto nicht übersteigen. Eine Aufteilung von Vorhaben zur Unterschreitung dieser Höchstgrenze ist nicht zulässig. Projekte mit einem Förderbedarf von weniger als 500 Euro können nicht berücksichtigt werden.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben. Die Projektkosten sind zunächst vom Projektträger vorzufinanzieren. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss des Projekts und Prüfung des vollständigen Durchführungsnachweises.
Die Gewährung einer Förderung setzt die Einhaltung der geltenden Fördervoraussetzungen sowie eine positive Auswahlentscheidung des ILE-Entscheidungsgremiums voraus. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Mit der Durchführung eines Projekts darf grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Der Projektbeginn ist erst nach Abschluss eines entsprechenden Fördervertrags mit der ILE zulässig. Bereits die verbindliche Bestellung von Waren oder die Vergabe von Aufträgen kann als Maßnahmenbeginn gelten.
Die vollständige Umsetzung des Projekts einschließlich der Bezahlung aller Ausgaben muss bis spätestens 20. September 2027 erfolgen. Der vollständige Durchführungsnachweis ist bis spätestens 1. Oktober 2027 bei der ILE-Geschäftsstelle einzureichen.
Bei Projekten mit wirtschaftlichen Tätigkeiten sind gegebenenfalls zusätzlich die Bestimmungen des EU-Beihilferechts zu beachten.
Die genauen Fördervoraussetzungen, Ausschlussbestimmungen und weiteren Anforderungen sind dem offiziellen Förderaufruf und dem aktuellen Merkblatt zu entnehmen.
Wie erfolgt die Projektauswahl?
Die eingereichten Förderanfragen werden zunächst auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft.
Anschließend bewertet ein unabhängiges Entscheidungsgremium die Projekte anhand von neun festgelegten Auswahlkriterien. Berücksichtigt werden unter anderem der Nutzen für die Bevölkerung, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, das bürgerschaftliche Engagement, die Nachhaltigkeit und der Beitrag zu den Entwicklungszielen der ILE-Region.
Ein Projekt muss mindestens 25 von maximal 66 Punkten erreichen, um für eine Förderung berücksichtigt werden zu können.
Die Auswahl erfolgt entsprechend der erreichten Punktzahl im Rahmen des verfügbaren Regionalbudgets. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die vollständigen Auswahlkriterien sind im offiziellen Förderaufruf 2027 aufgeführt.
Beratung und Kontakt
Sie haben eine Projektidee oder Fragen zur Förderung?
Es empfiehlt sich, geplante Vorhaben frühzeitig mit der ILE-Geschäftsstelle zu besprechen. Gerne unterstützen wir Sie bei der ersten Einschätzung Ihrer Projektidee und beantworten Fragen zum Förderverfahren.
ILE Brückenland Bayern-Böhmen
Geschäftsstelle
Nabburger Straße 2
92526 Oberviechtach
Ansprechpartner: ILE-Regionalmanager Christian Karl
Telefon: 09671 / 307-18
E-Mail: info@brueckenland.de
Internet: www.brueckenland.de
Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen freut sich auf neue Projektideen aus der Region!
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Der Ablauf –
vom Projektvorschlag bis zur Förderung
Projektidee entwickeln und beraten lassen
Interessierte Projektträger können sich bereits vor der Antragstellung mit ihrer Idee an die ILE-Geschäftsstelle wenden.
Förderanfrage einreichen – bis 29. Januar 2027
Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung und den erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen.
Prüfung, Projektauswahl und Fördervertrag
Die eingereichten Förderanfragen werden zunächst auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anschließend durch das ILE-Entscheidungsgremium bewertet. Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein Fördervertrag zwischen der ILE und dem Projektträger geschlossen. Erst danach darf mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.
Projektabschluss – bis 20. September 2027
Bis zu diesem Stichtag muss das Projekt vollständig umgesetzt und bezahlt sein.
Durchführungsnachweis – bis 1. Oktober 2027
Nach Abschluss des Projekts sind die erforderlichen Nachweise bei der ILE-Geschäftsstelle einzureichen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung und Abrechnung.
Projekt-Beispiele
Wie vielfältig das Regionalbudget eingesetzt werden kann, zeigen die zahlreichen Kleinprojekte, die in den vergangenen Jahren im Brückenland unterstützt wurden.
Ob zur Stärkung des Vereinslebens, zur Aufwertung öffentlicher Räume oder zur Verbesserung örtlicher Angebote: Mit dem Regionalbudget konnten bereits viele Ideen aus der Region verwirklicht werden.
Hier finden Sie einen Überblick über bisher geförderte Kleinprojekte sowie weitere Informationen und Beispiele aus der Oberpfalz.
Wichtige Informationsdateien
Unterlagen für die Antragstellung
Für die Beantragung eines Kleinprojekts stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
1. Merkblatt für Kleinprojektträger
Das Merkblatt enthält alle wichtigen Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den förderfähigen Ausgaben und dem Ablauf des Förderverfahrens. Bitte lesen Sie es vor der Antragstellung aufmerksam durch.
Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten herunterladen (PDF)
2. Förderanfrage für ein Kleinprojekt (Antragsformular)
Mit diesem Formular reichen Sie Ihre Projektidee und die voraussichtlichen Kosten bei der ILE Brückenland Bayern-Böhmen ein.
Antragsformular herunterladen (PDF)
Weitere Formulare und ergänzende Unterlagen, insbesondere zu De-minimis-Beihilfen, finden Sie auf der Regionalbudgetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Visuelle Darstellung des Downloadpfads der Dokumente auf der Regionalbudgetseite des STMELF
Titelbild Burgstall Wildenstein:
Foto: Oberpfälzer Wald- Fotograf Thomas Kujat