Das Regionalbudget 2024

Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des ILE-Regionalbudget 2024 auf.

Auch im Jahr 2024 sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Kommunen wieder die Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget der ILE-Brückenland Bayern-Böhmen erhalten. Unser ILE-Zusammenschluss hat dafür beim Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz Geldmittel in Höhe von 90.000 EUR gemäß den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragt. Inzwischen haben wir den Zuwendungsbescheid erhalten und somit stehen ergänzt durch 10.000 EUR ILE-Eigenmittel wieder 100.000 EUR für spannende, innovative und nachhaltige Kleinprojekte bereit, die zur Aufwertung und Bereicherung unserer ILE-Region beitragen.

Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen ruft daher unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen bis zum Montag, den 15.01.2024 zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudget 2024 auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die der Umsetzung des Entwicklungskonzepts der ILE Brückenland Bayern-Böhmen dienen und unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
    attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Zuwendungs- und antragsberechtigt sind:

a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industrieanlagen
  • der Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • Einzelbetriebliche Beratung
  • Entgelte für Eigenleistungen
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
  • Personalleistungen

Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Kleinprojektes dürfen 20.000 EUR (Nettosumme) nicht übersteigen. Die letztendlich tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit maximal 80 Prozent (80 v. H) bezuschusst. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 10.000 EUR. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen im Gebiet der Mitgliedskommunen der  ILE Brückenland Bayern-Böhmen umgesetzt werden und dürfen erst nach der offiziellen Förderzusage (Abschluss eines Vertrages zwischen der ILE und dem Projektträger)begonnen werden.

Das Kleinprojekt muss realistisch so rechtzeitig umgesetzt werden können, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2024 vorgelegt werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann keine Förderung gewährt werden. Zudem müssen die Projektkosten vom Projektträger komplett vorfinanziert werden, da die Auszahlung der Förderzuwendung erst nach Umsetzung der Projekte gegen Ende des Jahres 2024 erfolgen wird. 

Die Bewerbungsfrist zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte und den dazugehörigen Unterlagen endet wie bereits erwähnt am Sonntag, den  15. Januar 2024.

Die Projektanträge sind vollständig ausgefüllt, sowohl schriftlich wie auch digital an die Verantwortliche Stelle des ILE Zusammenschlusses „Brückenland Bayern-Böhmen“ zu senden .

ILE Brückenland Bayern-Böhmen
z.Hd. Herrn Christian Karl
Nabburger Straße 2
92526 Oberviechtach
Tel: +49 9671/307-18
Mail: info@brueckenland.de 

Das Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Informationen bezüglich Rahmenbedingungen und Fördermodalitäten können Sie unten aufgeführten Unterlagen entnehmen.

Im „Aufruf-Dokument“ lassen sich auch die 11 relevanten  Bewertungskategorien finden. Aus der Bewertung aller Projekte folgert sich die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Bitte lesen Sie sich daher insbesondere den untenstehenden „Offiziellen Aufruf“ und das „Merkblatt für Antragssteller“ in Ruhe aufmerksam durch.

Bei Anfragen von gewerblichen Antragsstellern (Gewerbe, Agrarsektor, Fischerei) ist stets auch eine De-Minimis Erklärung (siehe unten) mit abzugeben. Fallen Sie in diese Kategorie dann sprechen Sie diesbezüglich mit der ILE-Geschäftsstelle. 

Sollten Sie Fragen zum Regionalbudget oder bereits konkrete Projektideen haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

______________________________________________________________________________________

Der Ablauf

(Grün markiert ist der aktuelle Stand im Förderprozess)


10. November 2023

Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen.


15. Januar 2024

Ende der Einreichungsfrist für Projektanträge


Mitte Februar 2024

Bewertung und Auswahl der Projektanträge 


Ab März 2024

Unterzeichnung der Förderverträge – Erst nach Unterschrift darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden


20. September 2024

Das Projekt muss bis zum 20.09.2024 abgeschlossen sein (Rechnungsschluss)


01. Oktober 2024

Spätestens am 01.10.2024 muss der Durchführungsnachweis der Projekte bei der ILE Brückenland Bayern-Böhmen in der Geschäftsstelle eingegangen sein


Dezember 2024

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die Auszahlung der Fördermittel an die Projektträger erfahrungsgemäß gegen Ende des Jahres erfolgen können

Wichtiger Hinweis für Antragssteller aus dem Bereich des Marktes Eslarn:

Die Mitgliedskommune Eslarn besitzt zusätzlich auch eine Mitgliedschaft in der benachbarten ILE „Naturparkland“. Der Markt Eslarn beteiligt sich jedoch ausschließlich am Regionalbudget 2024 der ILE Brückenland Bayern-Böhmen. Kleinprojekte aus dem Gemeindegebiet des Marktes Eslarn können demnach nur hier bei der ILE Brückenland Bayern-Böhmen beantragt werden.

 

Die Projekte der letzten Jahre finden Sie hier aufgelistet:

 

Wichtige Informationsdateien

Alle Dokumente sind auch im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) abzurufen.
Bild oben rechts: Nataliya Vaitkevich- via Pexels (Lizenzfrei)
Bild Rote Ampel: Grevin Kivi – via Pexels (Lizenzfrei)