Das ILE Regionalbudget 2026
Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des ILE-Regionalbudget 2026 auf.
Auch im Jahr 2026 sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Kommunen wieder die Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget der ILE-Brückenland Bayern-Böhmen erhalten. Unser ILE-Zusammenschluss hat dafür beim Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz Geldmittel in Höhe von 90.000 EUR gemäß den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragt. Inzwischen haben wir den Zuwendungsbescheid erhalten und somit stehen ergänzt durch 10.000 EUR ILE-Eigenmittel wieder 100.000 EUR für spannende, innovative und nachhaltige Kleinprojekte bereit, die zur Aufwertung und Bereicherung unserer ILE-Region beitragen.
Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen ruft daher unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen bis zum Freitag, den 30.01.2026 zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudget 2026 auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die der Umsetzung des Entwicklungskonzepts der ILE Brückenland Bayern-Böhmen dienen und unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, - der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Zuwendungs- und antragsberechtigt sind:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industrieanlagen
- der Landankauf
- Kauf von Tieren
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- Laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- Einzelbetriebliche Beratung
- Entgelte für Eigenleistungen
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Kleinprojektes dürfen 20.000 EUR (Netto) nicht übersteigen. Die letztendlich tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten (Nettokosten) werden mit maximal 80 Prozent (80 v. H) bezuschusst. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 10.000 EUR. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen im Gebiet der Mitgliedskommunen der ILE Brückenland Bayern-Böhmen umgesetzt werden (Ausnahme Eslarn) und dürfen erst nach der offiziellen Förderzusage (Abschluss eines Vertrages zwischen der ILE und dem Projektträger) begonnen werden.
Das Kleinprojekt muss realistisch so rechtzeitig umgesetzt werden können, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2026 vorgelegt werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann keine Förderung gewährt werden. Zudem müssen die Projektkosten vom Projektträger komplett vorfinanziert werden, da die Auszahlung der Förderzuwendung erst nach Umsetzung der Projekte gegen Ende des Jahres 2026 erfolgen wird.
Die Bewerbungsfrist zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte und den dazugehörigen Unterlagen endet wie bereits erwähnt am Freitag, den 30. Januar 2026.
Anschließen werden die eingegangen Anträge geprüft und dem neunköpfigen ILE-Entscheidungsgremium vorgelegt. Die Besetzung des Entscheidungsgremium wechselt jährlich und setzt sich 2026 aus folgenden Personen zusammen.
– Bürgermeister Rudolf J. Teplitzky (Stadt Oberviechtach – ILE Vorsitzender)
– Bürgermeister Reinhard Kreuzer (Stadt Schönsee)
– Bürgermeister Michael Wilfahrt (Gemeinde Schwarzach bei Nabburg)
– Bürgermeister Johann Wilhelm (Gemeinde Guteneck)
– Frau Theresa Bösl (Architektin / Ehrenamtliche Leerstandskümmerin Markt Winklarn)
– Herr Bernhard Gohlke (Sielmann Stiftung – Leitung Biotopverbünde Ostbayern)
– Herr Elmar Maierhofer (Vorstands- und Gründungsmitglied 9.9 Schwarzachtal e. V.)
– Frau Ortrud Sperl (Schulleiterin Grundschule Niedermurach)
– Frau Irene Träxler (Stellvertretende Vorsitzende Bavaria-Bohemia e.V.)
Die Mitglieder des Gremiums bewerten die Anträge unabhängig voneinander gemäß der Bewertungskriterien. Interessenskonflikte werden durch Enthaltungen bei möglichen Betroffenheiten vermieden. Bürgermeister enthalten sich bei Projekten aus der eigenen Kommune.
Diese Kriterien lassen sich im „Aufruf-Dokument“ finden. Aus der Bewertung aller Projekte folgert sich die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Bitte lesen Sie sich daher insbesondere den untenstehenden „Offiziellen Aufruf“ in Ruhe aufmerksam durch.
Die Projektanträge sind vollständig ausgefüllt, sowohl schriftlich, wie auch digital an die Verantwortliche Stelle des ILE Zusammenschlusses „Brückenland Bayern-Böhmen“ zu senden.
ILE Brückenland Bayern-Böhmen
z.Hd. Herrn Christian Karl
Nabburger Straße 2
92526 Oberviechtach
Tel: +49 9671/307-18
Mail: info@brueckenland.de
Das Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Informationen bezüglich Rahmenbedingungen und Fördermodalitäten können Sie unten aufgeführten Unterlagen entnehmen.
Sollten Sie Fragen zum Regionalbudget oder bereits konkrete Projektideen haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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Der Ablauf
(Grün markiert ist der aktuelle Stand im Förderprozess)
12.11.2025 (derzeit laufend)
Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen
30. Januar 2026
Ende der Einreichungsfrist für Projektanträge
Februar 2026
Bewertung und Auswahl der Projektanträge
März 2026
Unterzeichnung der Förderverträge – Erst nach Unterschrift darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden
20. September 2026
Das Projekt muss bis zum 20.09.2026 abgeschlossen sein (Rechnungsschluss)
01. Oktober 2026
Spätestens am 01.10.2026 muss der Durchführungsnachweis der Projekte bei der ILE Brückenland Bayern-Böhmen eingegangen sein
Dezember 2026
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die Auszahlung der Fördermittel an die Projektträger erfahrungsgemäß gegen Ende des Jahres erfolgen können
Hinweis für Antragssteller aus dem Bereich der Marktgemeinde Eslarn:
Unsere ILE-Mitgliedskommune Eslarn besitzt zusätzlich auch eine Mitgliedschaft in der benachbarten ILE „Naturparkland Oberpfälzer Wald“. Kleinprojekte aus dem Gemeindegebiet des Marktes Eslarn können demnach nur bei der
ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald (Dienstsitz Vohenstrauß) beantragt werden. Es gelten entsprechend die dort vorgegebenen Förderbedingungen.
Projekt-Beispiele
Untenstehend finden Sie die Projekte, welche wir in den letzten Jahren hier im Brückenland gefördert haben. Zudem ist ein Video des ALE Oberpfalz verlinkt, welches das Regionalbudget und umgesetzte Projekte aus der Oberpfalz näher vorstellt. Und auch auf der Webseite des ALE gibt es Projektbeispiele aller teilnehmenden ILEn aus dem Jahr 2024 zu entdecken.
Wichtige Informationsdateien
Die erforderlichen Unterlagen (u.a. Antragsformular, das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen, oder die De-minimis Erklärung) stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter dem Reiter Antragstellung Kleinprojektträger zum Download zur Verfügung.
Visuelle Darstellung des Downloadpfads der Dokumente auf der Regionalbudgetseite des STMELF
Hinweis: Bei Anfragen von gewerblichen Antragsstellern (Gewerbe, Agrarsektor, Fischerei) ist stets auch eine De-minimis Erklärung mit abzugeben.
Fallen Sie in diese Kategorie dann sprechen Sie diesbezüglich mit der ILE-Geschäftsstelle.